Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt bei WanderGwunder in schriftlicher Form, per E-Mail oder per Telefon. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB.

2. Pauschalpreis

Die Preise verstehen sich pro Person in CHF und enthalten die Leistungen gemäss Ausschreibung. In den Pauschalen nicht inbegriffen sind: An- und Rückreise, Bergbahnen, Taxi, Mietausrüstung, Getränke, Zwischenverpflegungen.

3. Zahlung

Die Zahlung für Mehrtagestouren erfolgt direkt nach der Buchungsbestätigung.
Bei Abend,- Halbtages- oder Tagestouren erfolgt die Bezahlung bar vor Ort, vor oder nach Tourbeginn. Auf Wunsch kann nach der Anmeldung ein Einzahlungsschein verlangt werden.

4. Annullation

Meldet sich eine Person wieder ab, so hat dies schriftlich oder per Mail zu erfolgen. Bei Mehrtagestouren werden folgende Prozentsätze des Preises einbehalten:

Absage 20 – 15 Tage vor Tourenbeginn: 40 % des Pauschalpreises Absage 14 – 8 Tage vor Tourenbeginn: 70 % des Pauschalpreises Absage 7 – 0 Tage vor Tourenbeginn: 100 % des Pauschalpreises

Bei Absage einer Abend,- Halbtages- oder Tagestour bis fünf Tage vor der Tour wird nichts verrechnet. Danach werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt.

Wird eine Tour von WanderGwunder abgesagt, fallen keine Kosten an und bereits bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Programmänderungen

Wanderungen oder andere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Falls aus Sicherheitsgründen die Begehung einer Route nicht möglich sein sollte, ist WanderGwunder bestrebt, ein gleichwertiges Alternativangebot anzubieten. Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich damit einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. WanderGwunder behält sich vor, das Programm auch unterwegs abzuändern, sollten es die gegebenen Umstände erfordern.

6. Sicherheit

Der Wanderleiter ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Kunden. Daher behält er sich das Recht vor, einzelne Kunden von einer Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.

7. Haftung

WanderGwunder bietet grösstmögliche Sicherheit. Ein Restrisiko bleibt aber immer bestehen. Mit der Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.

8. Versicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Annullierungsversicherung sind Angelegenheit des Kunden. WanderGwunder empfielt, den REGA-Gönnerbeitrag zu bezahlen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist das Schweizer Recht; Gerichtsort ist Willisau LU

WanderGwunder
Armin Thalmann – Lambelet, im April 2014

 

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